Haftpflichtgutachten

Gutachten
und
Bewertungen

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Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden, sogenannten Bagatellschäden (bis ca. 750 €) verlangen die Versicherer zur Feststellung der Schadenhöhe den Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Dieser hat jedoch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Beweissicherungsfunktion.

Wir erstellen für Sie ein Kurzgutachten. Dieses beinhaltet neben einer Reparaturkosten-Kalkulation die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie aussagekräftige Fotos. Darüber hinaus nimmt es Bezug auf das Schadenereignis in Form einer detaillierten Schadenbeschreibung.

Wir sind somit in der Lage, das Kurzgutachten in ein vollwertiges Gutachten umzuwandeln. Sie sparen somit im Streitfall Zeit und Geld. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden bei Haftpflichtschäden durch die gegnerische Versicherung getragen.

Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Gern beraten wir Sie.

Sie sind unsicher, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt?

Rufen Sie uns an, gern besichtigen wir Ihr Auto kostenlos bei Ihnen vor Ort.

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Soforthilfe

Ihr Fahrzeug wurde beschädigt. Sofort stellt sich die Frage “Wie hoch ist der Schaden an meinem Fahrzeug?”

Sie könnten in eine Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag einholen. Das wiederum ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Wir möchten Ihnen helfen. Bei uns können Sie einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, ohne diesen Aufwand zu haben. Sie müssen nur den Fahrzeugschein und Schadenbereich fotografieren und unser Kontaktformular zur Erstellung einer Online Kalkulation ausfüllen. Bei der online Kalkulation bitten wir Sie, das Formular “Auftragserteilung” herunterzuladen, auszufüllen und ein Foto davon im Bereich “Bilder Ihrer Schadenmeldung” anzufügen.

Das war schon alles. Wir ermitteln die Schadenhöhe und kommen bei Bedarf zu Ihnen, um ein Gutachten bzw. Schadenbericht zu erstellen. Sind Sie Geschädigter im Haftpflichtschadenfall und der Verursacher ist bekannt, so trägt die gegnerische Versicherung die Kosten unserer Dienstleistung.

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Fragen Sie ihre Versicherung

Bei einem Kaskoschaden sind Sie an die Weisung Ihrer Versicherung gebunden.

Nach erfolgter Rücksprache erstellen wir Ihnen gern ein Teil-oder Vollkaskogutachten.

Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich unverbindlich zur Verfügung.

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Oldtimer / Youngtimer

Sie benötigen für Ihren Old- oder Youngtimer eine Bewertung Bei uns sind Sie richtig.

Leider kann es für Sie als Halter eines solchen Fahrzeuges von Nöten sein den Wert Ihres Fahrzeuges benennen zu müssen.

Es gibt Situationen in denen der Wert des Fahrzeugs nach Schadeneintritt nicht mehr ermittelt werden kann. z.B. Brand oder Diebstahl um nur zwei zu nennen.

Oder sie benötigen ein Wertgutachten vor Versicherungsbeginn um Ihr Fahrzeug ausreichend zu versichern. Bei uns können Sie den Umfang festlegen. Sie können zwischen einer einfachen Kurzbewertung (Ermittlung der Zustandsnote)bis hin zur umfangreichen Dokumentation des Fahrzeugzustandes wählen.

Ihr Anspruch und der jeweilige Zweck des Gutachtens entscheiden.

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Bewertung

Wir bewerten Ihr Fahrzeug mit Fachkenntnis und Erfahrung.

Es gibt Situationen in denen es nötig ist den Wert eines Fahrzeugs glaubhaft darzulegen.

Warum sollte ich mein Fahrzeug bewerten lassen? Die Gründe dafür sind vielfältig. Insolvenzen, Scheidungen, Erbschaftsangelegenheiten oder der Nachweis des Fahrzeugwertes für Bilanzen um nur einige zu nennen.

Besonders empfehlenswert ist es den Wert seines Fahrzeugs darstellen zu können wenn Sie ein umgebautes Fahrzeug besitzen. Sie haben viel Geld und Zeit investiert. Mit einer Fahrzeugbewertung sind Sie im Falle eines Schadens oder bei Diebstahl in der Lage den Wert des Fahrzeugs argumentationssicher gegenüber Dritten darzulegen.

Unfall? Was nun?

Wir helfen Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns an!

03941 678 09 62